Dienstag, November 5, 2024
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Die Einhaltung der Menschenrechte wird künftig von Borna aus kontrolliert

by Andrea Drachmann
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T-Shirts aus Bangladesch, Hosen aus Indien, Kaffee aus Äthiopien – unser Konsum ist längst global. Immer wieder gibt es allerdings erschreckende Nachrichten über die Folgen dieses Konsums, denn nicht überall werden Umweltschutz, Menschen- und Arbeitsrechte hoch gehalten. Ein Gesetz soll nun Unternehmen fortan dazu verpflichten, die hiesigen Standards auch in den Produktionsländern einzuhalten. Umgesetzt wird es auch von Borna aus.

Zum 1. Januar nimmt die Zweigstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ihre Arbeit in Borna auf. Sie soll zukünftig den internationalen Warenverkehr kontrollieren. Besonderes Augenmerk der Behörde liegt dabei auf der Wahrung der Menschenrechte in den Lieferketten.

So ist zum Beispiel ein deutsches Unternehmen, das im Ausland produziert, verpflichtet auch dort die Menschenrechte zu beachten. Grundlage dafür ist ein neues Gesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es soll künftig von Borna aus umgesetzt werden. Hauptsitz der BAFA ist in Eschborn bei Frankfurt am Main.

Lieferkettengesetz

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland, auf die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Handelsketten zu achten. Zunächst gilt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ein Jahr später sinkt die Grenze auf 1.000 Mitarbeiter. Die Sorgfaltspflicht gelte etwa hinsichtlich „dem Schutz vor Kinderarbeit, dem Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt“, so die Bundesregierung. Kontrollen würden dazu vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Von der BAFA sollen Handreichungen als Hilfestellungen für die Unternehmen veröffentlicht werden.

Laut Bundesministerium nicht zu berücksichtigen sind allerdings u.a.:

„Leiharbeitnehmer*innen, wenn die Einsatzdauer beim Entleihunternehmen sechs Monate nicht übersteigt;
Freie Mitarbeiter*innen und Selbstständige“

Außenstelle im ehemaligen Amtsgericht

Für die Arbeit der neuen Außenstelle des BAFA hat die Stadt Borna vom Freistaat das alte Amtsgerichtsgebäude aus dem Jahre 1880 übernommen. Hier soll in den kommenden drei bis vier Jahren eine Pflegefachschule entstehen. Bis dahin ist das Gebäude Sitz des Bundesamtes. „Dort, wo bis vor wenigen Jahren Recht gesprochen wurde, wird nun Menschenrecht umgesetzt“, sagte Oliver Urban, Oberbürgermeister der Stadt Borna. Er sieht in der Ansiedlung des Bundesamtes auch eine Wertschätzung der Region. Erst im Dezember war nach zwei Jahren Umbauzeit der barrierefreie Bahnhof in Borna eröffnet worden.

Bildrechte: MDR/MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Dort, wo bis vor wenigen Jahren Recht gesprochen wurde, wird nun Menschenrecht umgesetzt.

Oliver Urban Oberbürgermeister Borna

Rund 100 neue Arbeitsplätze

Der Grund für die Ansiedlung in Borna ist laut BAFA-Chef Torsten Safarik vor allem, neue Arbeitsplätze in den Neuen Bundesländern zu schaffen. „Wir haben bereits vor zweieinhalb Jahren unsere erste Außenstelle im Lausitzer Revier eröffnet, in der Stadt Weißwasser. Mittlerweile arbeiten dort über 260 Kolleginnen und Kollegen.“ Zunächst sollen in Borna laut Safarik 57 zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen werden. Bis Sommer 2023 ist geplant, deren Zahl auf etwa 100 zu verdoppeln.

Borna stand früher besonders für Braunkohle. Künftig wird Borna auch für den Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten stehen.

Torsten Safarik Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Borna als Impulsgeber

Der Kampf gegen Kinderarbeit, um Sicherheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit solle von Borna aus geführt werden, so Safarik. Auch Elektrokonzerne, die mit Konfliktmineralien aus Bürgerkriegsregionen arbeiten wie Coltan, Kobalt, Gold oder Zinn, dürften künftig nicht mehr wegschauen. Das BAFA unterstütze die Unternehmen bei der Umsetzung.

Von Borna aus wird ein Signal in die Welt geschickt, in dem wir von hier aus einen Beitrag dazu leisten, dass die Menschenrechte in den globalen Lieferketten in Zukunft sicherer werden.

Torsten Safarik Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Neues Gesetz für Lieferketten

Viele deutsche Unternehmen gingen bereits mit gutem Beispiel voran, so Safarik. Aber es seien immer noch zu wenige. Deshalb hat der Bundestag im vergangenen Jahr ein Gesetz verabschiedet, das Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, die Menschenrechte an ihren Produktionsstätten sorgfältig zu prüfen. Zum Beispiel, indem sie Menschenrechtsbeauftragte einstellen. Außerdem sollen sich die Firmen gegen Umweltverschmutzung einsetzen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Jahr darauf soll die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt werden.

Source : MDR

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